Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig

Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmalig einem schwerkranken Mann den Cannabis-Anbau zu Hause erlaubt. Wenn keine andere Therapiemöglichkeit zur Verfügung stünde, müsse einem Patienten so der Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, entschieden die Bundesrichter.
 
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016, Az.: BVerwG 3 C 10.14
 
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