Zahnärztin durfte Patientin mit Amalgam versorgen
Die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen ist grundsätzlich unbedenklich. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Detmold bestätigt. Die Schadenersatzklage einer Patientin gegen die sie behandelnde Zahnärztin blieb damit erfolglos.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.03.2016, Az.: 26 U 16/15
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