Arbeitslose müssen Umzug rechtzeitig melden
Arbeitslose verlieren ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie der Agentur für Arbeit einen Umzug nicht rechtzeitig mitteilen. Das hat das Sozialgericht Koblenz mit zwei Urteilen vom 09.03.2016 und 23.03.2016 (Az.: S 9 AL 145/14 und S 9 AL 165/14) entschieden.
Nach Ansicht des Gerichts müsse die Agentur für Arbeit einen Arbeitslosen an jedem Tag, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, persönlich unter der von ihm angegebenen Anschrift (Wohnung) erreichen können.
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