Vermieter darf homosexuellem Paar “Hochzeitsvilla” nicht verweigern

Wird die Vermietung einer “Hochzeitsvilla” verweigert, weil es sich bei den Mietern um ein homosexuelles Paar handelt, so steht diesem eine Entschädigung zu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Das Gericht bejahte eine sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität.
 
Landgericht Köln, Urteil vom 13.11.2015, Az.: 10 S 137/14
 
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