Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für Gebärdensprachkurs übernehmen
Gesetzliche Krankenkassen müssen bei Bedarf für die Kosten von Sprachkursen zum Erlernen der Gebärdensprache aufkommen. Das hat das Sozialgericht Koblenz entschieden. Die Teilnahme an solchen Kursen sei als Krankenbehandlung einzustufen, für die die Krankenkassen im Fall medizinischer Notwendigkeit aufzukommen hätten.
Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2016, Az.: S 14 KR 760/14
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