Landwirt haftet für tödliche Panikreaktion eines Pferdes

Ein Landwirt, der beim Bewässern seiner Ackerflächen auch eine daneben liegende Pferdeweide beregnet, verletzt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn aufgrund des Wasserstrahls ein Pferd in Panik gerät und auf seiner Flucht einen tödlichen Unfall erleidet. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 14.03.2016, Az.: 20 U 30/13

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