Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13.01.2016 entschieden (Az.: 14 K 1861/15).

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