Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

Wohnungseigentümer können grundsätzlich mit Stimmenmehrheit bei ordnungsgemäßer Verwaltung den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigem Verband beschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt und die Revision einer Wohnungseigentümerin zurückgewiesen.

Die Beschlüsse über den Erwerb des Grundstückes zur Erhaltung von Pkw-Stellplätzen und über die Verteilung der Kosten des Erwerbs waren laut BGH in dem entschiedenen Fall nicht zu beanstanden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2016, Az.: V ZR 75/15

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