Kosten für eine Ehescheidung weiterhin steuerlich absetzbar

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Kosten eines Scheidungs­verfahrens auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az.: 14 K 1861/15

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