Kosten für eine Ehescheidung weiterhin steuerlich absetzbar
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.01.2016, Az.: 14 K 1861/15
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