Entziehung der Fahrerlaubnis nach Schuss mit Luftgewehr auf Schüler rechtmäßig

Einem Mann, der mit einem Druckgasgewehr auf einen Schüler geschossen und diesen verletzt hatte, ist zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten negativ ausgefallen war.
Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Es handele sich um eine Straftat mit einem hohen Aggressionspotential. Im Untersuchungsgespräch habe der Mann sein Verhalten bagatellisiert.
Diese Entscheidung bestätigt wieder einmal, dass der Führerschein auch außerhalb des Straßenverkehres in Gefahr geraten kann, wenn man sich nicht an die gesetzlichen Regeln hält.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 08.03.2016, Az.: 3 L 168/16.NW
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