Elternunterhalt: Bei unverheiratetem Familienvater ist bei der Berechnung von Elternunterhalt dessen Unterhaltspflicht zu berücksichtigen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.03.2016, Az.: XII ZB 693/14
 
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