Keine fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen eigenmächtiger Selbstbeurlaubung
Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen rechtfertigt bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2016, Az.: 10 BV 253/15
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