Hauseigentümer haften für nicht gezahlte Abfallbeseitigungsgebühren ihrer Mieter
Zahlen die Mieter einer Wohnung die fälligen Abfallbeseitigungsgebühren nicht, so ist die Behörde berechtigt, nachträglich die ausstehenden Gebühren von den Hauseigentümern zu fordern. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen klargestellt.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteile vom 25.02.2016, Az.: 4 K 810/15.NW und 4 K 843/15.NW
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