Kündigung eines Zugführers wegen Postens eines Auschwitz-Fotos auf Facebook unwirksam

Die Kündigung eines Zugführers durch die DB Regio GmbH wegen des Einstellens eines Auschwitz-Fotos bei Facebook, versehen mit der Unterschrift “Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme”, ist unwirksam.
 
Zwar bejahte die sechste Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim eine Pflichtverletzung des Bahn-Mitarbeiters. Unter anderem in Anbetracht des ungestörten Verlaufs des Arbeitsverhältnisses über 14 Jahre hinweg sei aber dennoch weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt.
 
Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.02.2016, Az.: 6 Ca 190/15 noch nicht rechtskräftig
 
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