Familiärer Auskunftsanspruch auch ohne Umgangsrecht
Ein Vater, dem weder die elterliche Sorge noch ein Umgangsrecht zustehen, kann von der Kindesmutter dennoch in regelmäßigen Abständen Auskunft über die Entwicklung des Kindes verlangen.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.11.2015, Az.: 2 WF 191/15
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