Unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Dritte berechtigt Vermieter zur außerordentlichen Kündigung

Die Überlassung einer Mietwohnung an sogenannte “Medizintouristen” aus dem arabischen Raum stellt schwerwiegenden Pflichtverstoß seitens des Mieters dar.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an Dritte den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.

Amtsgericht München, Urteil vom 29.09.2015, Az.: 432 C 8687/15

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