Airlines dürfen vollständige Zahlung des Flugpreises bereits bei der Buchung verlangen
Luftfahrtunternehmen dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass der Flugpreis – unabhängig von seiner Höhe oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt – bereits unmittelbar bei Abschluss des Luftbeförderungsvertrags vollständig zu bezahlen ist. Der Bundesgerichtshof sieht die Fluggäste durch eine solche Regelung nicht unangemessen benachteiligt. Auch widerspreche sie nicht den wesentlichen Grundgedanken des Personenluftbeförderungsrechts.
Bundesgerichtshof, Urteile vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15
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