MPU Prüfung bereits bei 1,1 Promille deutschlandweit wird immer wahrscheinlicher!

Seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 15.01.2014 (Az: 10 S 1748/13) und der drauf erfolgten Verfügung des Innenministeriums, wird in Baden Württemberg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille die erfolgreiche Absolvierung der MPU (medizinisch psychologischer Test) im Volksmund „Idiotentest“ verlangt.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Bundesländer Bayern und Berlin dieser Verwaltungspraxis angeschlossen. In allen anderen Bundesländern gilt zurzeit die alte Regelung der MPU Beibringung am 1,6 Promille. Dies führte bisher zu kuriosen Ergebnissen, da es somit einzig vom Wohnsitz des Alkoholsünders abhing, ob sich dieser eine MPU Maßnahme unterziehen muss oder eben nicht. So kann man u.U. der MPU entgehen, wenn man einfach seinen Wohnsitz verlegt und dadurch eine andere Führerscheinstelle zuständig wird.

 

Um den zwischenzeitlich grassierenden innerdeutschen MPU Tourismus durch entsprechende Wohnsitzwechsel entgegenzuwirken, sprach der kürzlich zu Ende gegangene 54. Verkehrsgerichtstag dafür aus die Regelung ab 1,1 Promille deutschlandweit zu übernehmen.

 

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