Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel aufgrund Pflicht zum Anstreichen der Einbaumöbel

Verpflichtet eine Schönheits­reparatur­klausel in einem Wohnungsmietvertrag zum Anstrich der Einbaumöbel, so ist diese Klausel wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
 
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 17.11.2015, Az.: 67 S 359/15
 
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