Kündigung wegen privater Internetnutzung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz zur Missbrauchskontrolle die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs ohne Einwilligung.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15
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