Kündigung wegen privater Internetnutzung

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, zur Feststellung eines Kündigungs­sachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Bundes­datenschutz­gesetz zur Missbrauchs­kontrolle die Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs ohne Einwilligung.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15
 
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