Bundesgerichtshof verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung
Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied aktuell der Bundesgerichtshof.
Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2016, Az.: VIII ZR 93/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache