Abmahnung wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten darf nicht mit Kündigungsandrohung verbunden werden

Wird ein Betriebs­rats­mitglied ausschließlich wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten abgemahnt, so ist die Abmahnung unwirksam, wenn zugleich eine Kündigung angedroht wird. Das Betriebs­rats­mitglied hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.09.2015, Az.: 7 ABR 69/13
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