Mobilfunkanbieter darf “unbegrenztes Datenvolumen” nicht ausbremsen
Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit “unbegrenztem” Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken.
Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.01.2016, Az.: 2 O 148/14
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