Zweithaarstudio muss bei Perückenkauf nicht auf mögliche Folgen einer gesundheitlichen Entwicklung hinweisen
Den Verkäufer einer Perücke trifft keine Beratungspflicht zu medizinischen Sachverhalten, insbesondere zur künftigen gesundheitlichen Entwicklung.
Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2013, Az.: 122 C 15000/13
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache