Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Tragens eines Hörgerätes rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass einem 85 Jahre alten Bürger nicht allein deshalb die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, weil er das Beibringen eines ärztlichen Gutachtens über seine Fahrtauglichkeit verweigert hat. Selbst hochgradige Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit führt nach Ansicht des Gerichts nicht generell zur fehlenden Eignung zum Führen von Fahrzeugen
 
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.01.2016, Az.: 3 L 4/16.NW
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache