Vermieter muss Strom­unter­brechungen aufgrund von Bauarbeiten drei Tage vorher ankündigen

Muss im Rahmen von Bauarbeiten der Strom unterbrochen werden, so muss dies der Vermieter vorher rechtzeitig ankündigen. Ein Mieter kann verlangen, dass er drei Tage zuvor schriftlich über die Zeit und Dauer der Stromunterbrechung informiert wird.
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 01.10.2015, Az.: 9 C 290/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache