Rückfahrkamera ohne Orientierungslinien ist Sachmangel
Eine aufgrund fehlender Orientierungslinien bestehende Funktionseinschränkung der Rückfahrkamera kann bei einem Mercedes Benz CLS 350 CDI einen erheblichen Sachmangel darstellen, der den Käufer zum Rücktritt vom Fahrzeugkauf berechtigt.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.06.2015, Az.: 28 U 60/14
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