Großeltern haben keinen Anspruch auf Klärung des Verwandtschaftsverhältnisses zu ihren Enkeln
Eltern haben kein Recht darauf, nach dem Tod ihres Sohnes weiter klären zu lassen, ob dieser der leibliche Vater des Enkels ist. Die Mutter eines 2013 gestorbenen Mannes scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs.
Der Sohn hatte die Vaterschaft für das heute knapp fünfjährige Kind kurz vor seinem Tod angefochten. Die Großmutter versuchte später erfolglos, das Verfahren selbst fortsetzen zu lassen. Sie sieht sich in ihren Grundrechten verletzt, weil ihr ein Enkelkind “aufgedrängt” werde.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.11.2015, Az.: 1 BvR 2269/15
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