Vielfache Chemikalienunverträglichkeit “MCS” ist keine Berufskrankheit

Die sogenannte vielfache Chemikalienunverträglichkeit “MCS” (multiple chemical sensitivity syndrom) kann keiner der anerkannten Berufskrankheiten zugeordnet werden und erfüllt auch nicht die Voraussetzungen für die Anerkennung wie eine Berufskrankheit.

Sozialgericht Mainz, Urteil vom 21.01.2016, Az.: S 10 U 130/14

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