Cannabiskonsum führt weiterhin ab 1,0 Nanogramm THC pro ml Blutserum zu Führerscheinverlust

Führerscheininhaber müssen weiterhin schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng Tetra­hydro­cannabinol (THC) pro ml Blutserum mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat sich in einer aktuellen Entscheidung für die Beibehaltung des in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwertes entschieden.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 20.01.2016, Az.: 9 K 1253/15 u. a.

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