Graffitis begründen kein wohnwertminderndes Merkmal bei einer Mieterhöhung
Im Rahmen einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete stellen Graffiti im Treppenhaus kein wohnwertminderndes Merkmal dar. Ein überwiegend schlechtes Erscheinungsbild sei nach Ansicht des Landgerichts Berlin damit nicht verbunden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 05.08.2015, Az.: 67 S 76/15
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