Kein Arbeitsunfall bei Zusammenstoß mit Gabelstapler beim Gang zur Raucherpause

Kommt es beim Gang zu einer Raucherpause zu einem Zusammenstoß mit einem Gabelstapler, so liegt kein Arbeitsunfall vor und es besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Einlegen einer Zigarettenpause ist nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe dem privaten Bereich zuzuordnen.
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2015, Az.: S 4 U 1189/15
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