Haltung eines Schweins in Mietwohnung kann zulässig sein

Die Haltung eines Schweins in einer Mietwohnung ist zulässig, wenn von dem Schwein keine Belästigungen und Beeinträchtigungen ausgehen.

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.07.2000,  Az.: 17 C 88/00

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