Zustimmung zur Mieterhöhung kann nicht widerrufen werden

Erklärt der Mieter schriftlich seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung, so kann er diese nicht gemäß den Vorschriften zu den Fernabsatzverträgen widerrufen. Denn der durch die Zustimmung abgeschlossene Miet­änderungs­vertrag stellt keinen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312 c Abs. 1 BGB dar.

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 27.10.2015, Az.: 5 C 267/15

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