Stinkefinger: Taxifahrer wegen Beleidigung und Nötigung zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer, der einem anderen Autofahrer während eines Überholmanövers den “Stinkefinger” gezeigt hatte, wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2015, Az.: 922 Cs 433 Js 114354/15

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