Kein Schadenersatzanspruch nach Sturz von zum Tanzen bestiegener Bierbank
Wer einen anderen Erwachsenen zu selbstgefährdendem Tun veranlasst, haftet nicht für Schäden, die dem Erwachsenen entstehen, wenn sich die Gefahr realisiert, in die sich dieser eigenverantwortlich selbst begeben hat.
Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Abweisung der Klage einer Frau bestätigt, die sich bei einem Sturz verletzte, nachdem sie ihrem Begleiter zum Tanzen auf eine Bierbank gefolgt war.
Oberlandesgericht Hamm mit Beschlüssen vom 20.10.2015 und 25.11.2015, Az.: 9 U 142/14)
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