Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Wohnungsübergabe: Vermieter darf Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden nicht verweigern

Erscheint der Vermieter unentschuldigt und ohne ersichtlichen Grund nicht zur Wohnungsübergabe, kann er nachträglich nicht die Kautionsrückzahlung wegen angeblicher Schäden an der Wohnung verweigern. Insofern hat der Vermieter die Anfertigung eines Übergabeprotokolls selbst verhindert.

Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 27.08.2015, Az.: 2 C 65/15

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