Werbung in automatischer Eingangs­bestätigungs­mail stellt unzulässige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts dar

Der Bundesgerichtshof hat zur Zulässigkeit sogenannter “No-Reply” Bestätigungsmails mit Werbezusätzen entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mails Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeits­rechts darstellen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2015, Az.:VI ZR 134/15

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