Werbung in automatischer Eingangsbestätigungsmail stellt unzulässige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar
Der Bundesgerichtshof hat zur Zulässigkeit sogenannter “No-Reply” Bestätigungsmails mit Werbezusätzen entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mails Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2015, Az.:VI ZR 134/15
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