Aufsichtspflicht über Kinder bei Silvesterfeuerwerk
Einem 7 ½-jährigen Jungen das selbständige Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu gestatten, begründet eine Verletzung der Aufsichtspflicht und eine Haftung der Eltern nach § 832 BGB.
Bei der Teilnahme am Feuerwerk in der Silvesternacht dürfen die aufsichtspflichtigen Eltern ein Kind dieses Alters nicht aus den Augen lassen und haben in Rechnung zu stellen und zu verhindern, daß Blindgänger gesucht und erneut gezündet werden.
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 12.11.1998, Az.: 5 U 123–97
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