Bundesgerichtshof: Bei vorzeitiger Entlassung aus Mietvertrag muss Mieter geeigneten und zumutbaren Nachmieter suchen

Möchte ein Mieter vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag entlassen werden, so muss er einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter suchen. Diese Suche umfasst die Durchführung von Besichti­gungs­terminen und das Sammeln von Informationen zur Bonität und Zuverlässigkeit des Nachmieters.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.10.2015, Az.: VIII ZR 247/14

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