Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs unverhältnismäßig
Einem Fahrzeughalter kann die Führung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug auferlegt werden, mit dem ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Eine Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters ist nur dann zulässig, wenn unaufklärbare Verkehrsverfehlungen auch mit den anderen Fahrzeugen zu befürchten sind.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.12.2015, Az.: 3 L 1482/15.MZ
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache