Bundesgerichtshof: Zahlungsverzug eines Schuldners rechtfertigt Einschaltung eines Rechtsanwalts auf Kosten des Schuldners

Kommt ein Schuldner in Zahlungsverzug, so kann der Gläubiger einen Rechtsanwalt auf Kosten des Schuldners zur außergerichtlichen Vertretung beauftragen. Die Beauftragung ist nicht auf ein einfaches Schreiben im Sinne von Nr. 2301 VV RVG beschränkt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2015, Az.: IX ZR 280/14

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