Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wandelt sich nach dessen Tod in Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um
Das Arbeitsgericht Berlin widersetzt sich Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Rechtsprechung in Deutschland war in dieser Frage bisher eindeutig: Wer stirbt, verliert seinen Urlaubsanspruch. Für den Betroffenen mag das egal sein, nicht aber für seine Erben, die sich die Freizeit des Verstorbenen gerne auszahlen lassen würden.
Nun hat das Arbeitsgericht Berlin der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2011 widersprochen. Nach Auffassung der Berliner Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen Abgeltungsanspruch und können sich dessen Urlaubstage auszahlen lassen.
Das Gericht beruft sich dabei auf eine EU-Richtlinie, wonach der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird. Für das Berliner Gericht zählt dazu auch ein Todesfall.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Nunmehr bleibt abzuwarten, ob auch das Bundesarbeitsgericht seine Rechtssprechung anpassen wird.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.10.2015, Az.: 56 Ca 10968/15
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