Teil­kasko­versicherung muss für Über­schwem­mungs­schaden nach Hineinfahren in tiefe Wasserfläche aufkommen

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil der Fahrer in eine aufgrund von Starkregen entstandene tiefe Wasserfläche hineinfährt, so liegt ein Über­schwem­mungs­schaden vor und es besteht Versicherungsschutz durch die Teil­kasko­versicherung. Der Versicherungsschutz würde aber dann nicht bestehen, wenn die Fahrzeugschäden aufgrund einer Ausweichbewegung entstehen.

Landgericht Bochum, Urteil vom 21.04.2015, Az.: 9 S 204/14

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