Käufer darf bei Rücktritt vom Fahrzeugkauf Vertragsrückabwicklung “zu Hause” einklagen
Ein Käufer, der vom Kaufvertrag eines ihm bereits überlassenen Fahrzeugs zurücktritt, darf die Vertragsrückabwicklung regelmäßig an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amts- oder Landgericht einklagen und ist nicht verpflichtet, den Prozess am Wohn- oder Geschäftssitz des beklagten Verkäufers zu führen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.10.2015, Az.: 28 U 91/15
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