Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren fünf “einfachere” Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungs­potenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.09.2015, Az.: 1 RBs 138/15

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache