Kein Recht zur Mietminderung aufgrund fahrlässig verursachten Wohnungsbrandes
Hat der Mieter einem Angehörigen die Wohnung zum Gebrauch überlassen, so muss er sich dessen Verhalten nach § 540 Abs. 2 BGB zurechnen lassen. Verursacht daher der Angehörige fahrlässig einen Wohnungsbrand, so steht dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zu.
Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 15.01.2015, Az.: 102 C 202/14
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