Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären
Das Landgericht Berlin hat Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter haben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands stattgegeben, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2015, Az.:52 O 102/15
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