Nicht vollständig nutzbares Tankvolumen eines Pkw ist kein Mangel
Ein Porsche mit einem laut Ausstellungskatalog 67 Liter Kraftstoff fassenden Tankvolumen ist nicht mangelhaft, wenn der Bordcomputer nach einem Kraftstoffverbrauch von 59 Litern und dann im Tank noch vorhandenen 6,4 Litern Kraftstoff keine Restreichweite mehr anzeigt und wenn die letzten 3,3 Liter im Tank für die Kraftstoffversorgung des Motors nicht zur Verfügung stehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz am 16.06.2015 entschieden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.06.2015, Az.: 28 U 165/13, rechtskräftig
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