Kündigung nach langer Tumorerkrankung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement unwirksam
Wird bei einem Arbeitnehmer, der wegen einer Tumorerkrankung länger als ein Jahr arbeitsunfähig krank war, ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement nicht durchgeführt, kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin unter Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2015, Az.: 28 Ca 9065/15
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